23.03.21, 18:04:40
wilde61waltraud
Zwischen rechtlichem Anspruch auf priorisierter Impfung und der Wirklichkeit hierzu in Köln
- Zwischenstand bei uns beiden:
Das Impfzentrum in Köln, hat entsprechend der Vorgaben der Coronavirus-Impfverordnung
in der Fassung vom 10. März 2021, die mit zwei Kopien der Lebensbescheinigungen zum
Jahreswechsel 20/21 belegten Conterganschädigungen, sowie ärztliche Atteste zur Priorisierung anerkannt.
Wir konnten uns auch bereits mit persönlichen ID-Nummern registrieren.
Und haben so die Möglichkeit, auf einem Internet-Portal des Kölner Impfzentrums
immer wieder mal nachzusehen, ob uns bereits Impftermine angeboten werden.
Sowie in Ruhe die 15 Seiten Unterlagen zu Aufklärungsblatt, Anamnesebogen und Einwilligungserklärung, durchzulesen.
Die später dann ausgefüllt und unterschieben mitzubringen sind.
Wegen der Impfstoffknappheit, so die immer wiederkehrende Information dort,
ist eine Terminvergabe zur Impfung aktuell leider noch nicht möglich.
- Auch teilt der Krisenstab der Stadt Köln uns aktuell mit, dass eine Entscheidung zur Impfung
der von uns beiden angegebenen - engeren Kontaktperson - nach den aktuellen Bestimmungen
der Coronavirus-Impfverordnung, noch nicht getroffen werden konnte.
Und es wird wiederkehrend für alles um Verständnis gebeten...
Auf die gegenüberliegende Rheinseite blickend, kann man vom Kölner Impfzentrum aus,
schon fast den Standort der Geschäftsstelle der Conterganstiftung erkennen.
...Ewig grüßt das Murmeltier!