Einladung zur Tagesveranstaltung:
Das 2. Conterganstiftungsänderungsgesetz – Was bedeutet das für uns?
Ausblick – wie geht es weiter?
Wann? 15.08.09 Samstag
Wo: Jugendgästehaus Köln-Deutz (Infos s.u.)
Beginn: 13.00 Uhr
Ende: ca. 18.00 Uhr
(Un-)Kosten-
beitrag: 15.00 € (vor allem für Gebärdensprachdolmetscher, Raumkosten, Getränke)
Und 5.00 € für persönliche Assistenten, die Ihr mitbringt;
Stichwort: Namen des Teilnehmers und 15.8.2009,
Kontoinhaber: IV Contergan Köln e.V.,
BLZ 370 205 00
Konto-Nr. 70 680 00
WICHTIG !!
Für Mitglieder von IV Rhein-Berg und dem IV Köln ist die Veranstaltung kostenfrei.
Veranstalter: Interessenverband Contergangeschädigter Menschen, ihrer Angehörigen und Freunde Rhein-Berg e.V.
in Kooperation mit dem Interessenverband Contergangeschädigter und deren Angehörige Köln e.V.
Die Veranstaltung und der Veranstaltungsort ist selbstverständlich für ALLE Interessierten offen und barrierefrei.
Der Anlass der Veranstaltung ist das Inkrafttreten des 2. Conterganstiftungsänderungsgesetzes (zum 1.7.2009).
Fragen, die uns jetzt bewegen sollen erörtert und beantwortet werden: so z.B. Fragen:
Was ändert sich für die Contergangeschädigten/Leistungsempfänger zum 01.07.09?
Was bedeutet für uns die direkte Wahl der beiden Vertreter und deren 2 Stellvertreter für den Stiftungsrat in der Conterganstiftung?
Nach welcher Schadenstabelle werden die Einmalzahlungen ausgezahlt?
Wie viel Geld bekomme ich denn jetzt?
Aufgrund der bekannten Tatsache, dass häufig die Schäden der Leistungsempfänger im Kleinkindalter pauschal „bepunktet“ wurden und nicht im Detail beschrieben wurden, sind viele Leistungsempfänger „unterpunktet“, d.h. es ist ein Antrag auf Revision der Schadenspunkte zu stellen. Welche Schäden sind als Conterganschaden anerkannt worden?
Wie geht das?
Was ändert das an meiner Conterganrente bzw. Einmalzahlung oder möglicherweise an der früher einmal gezahlten Kapitalentschädigung?
Die Ausschlussklausel ist unbefristet aufgehoben worden.
Wie kann ich als bisher Nicht-Leistungsempfänger einen Antrag auf Überprüfung bzw. Feststellung einer Conterganschädigung stellen? Wie erhalte ich dann Zahlungen? Ab wann werden diese Zahlungen geleistet?
Vorläufiger Ablaufplan:
13.00 Uhr Begrüßung und Einführung in das Thema
14.00 Uhr RA (Rechtsanwalt) Karl Schucht, Vorsitzender der medizinischen Kommission der Conterganstiftung erläutert
die Schadenstabellen, das Antragsverfahren für Erstanträge als auch für Revisionsanträge – Fragen und Diskussion
15:30 Uhr Pause
16:00 Uhr Ausblick – wie geht es weiter?
Ideen, Meinungen, Aktionen;
Offene Diskussion
18.00 Uhr Ende der Veranstaltung und wer Lust und Zeit, geht hinterher noch gemeinsam etwas Essen….
Anmeldung bis zum 10.08.09:
Bitte meldet Euch an
Per Email:
laserprint-1@netcologne.de
Per Fax: 02205 83586
oder auf dem guten alten Postweg:
Interessenverband Contergangeschädigter Rhein-Berg e.V.
Bensberger Str. 139
51503 Rösrath
Da die Veranstaltung barrierefrei ist, ist es ja auch egal, welche Form der Behinderung wir haben, so ist bei der Anmeldung nur wichtig, wer als Contergangeschädigter Interessierte mit wem (Assistenten) kommt (wie viele Personen!!!)
Falls Ihr abends noch mit in ein Restaurant mitkommen wollt, gebt dies bitte kurz bei der Anmeldung an!!!!!
Wir freuen uns auf Euer Kommen und ein Wiedersehen
Sommerlich warme Grüße aus dem Rheinisch-Bergischen Land
Claudia Schmidt-Herterich
Interessenverbande Contergangeschädigter Rhein-Berg e.V.
Marie-Therese Herzog, Brigitte Gerards und Udo Herterich
Interessenverbandes Contergangeschädigter Köln e.V.
Zur Info über den Tagungsort:
http://www.jugendherberge.de/jh/rheinland/koeln-deutz/index.shtml.de
Außenzugang (Bahnhof Messe/Deutz Ottoplatz)
Ebener Zugang vorhanden: ja
Genaue Informationen wg. vieler Baustellen über barrierefreien Zugang und Ein -und Ausstieg bitte erfragen unter:
Mobilitätsservicezentrale
Tel.: +49 180 5 512 512 (14 cent/ Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend)
Fax: +49 180 5 159 357
msz@bahn.de
E-Mail versenden an: <mailto:msz@bahn.de%20> msz@bahn.de
Mo-Fr: 8-20, Sa: 8-16 Uhr