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SingleRose

(altmitglied+)

Hallo Headswitch,

Zitat von HeadSwitch:
Wie erklärt man den Eltern von Neugeboren schwerstbehinderten Kindern, dass auch deren Steuergelder zur Zeit schon teilweise dafür genutzt werden, andere, weniger- oder gleichschwer behinderte Personen finanziell deutlich besser zustellen als dies bei ihren eigenen Kindern ist/sein wird?


Zunächst einmal: Für eine Schwerbehinderung eines Neugeborenen gibt es immer eine Ursache. Jedoch ist nur bei ca. 2 % der behinderten Neugeborenen die Behinderung auf eine vorgeburtliche Schädigung zurückzuführen. Alle anderen Behinderungen eines behinderten Neugeborenen entstehen während oder nach der Geburt. Bei dem in Deiner Frage umrissenen Personenkreis „Eltern von Neugeboren schwerstbehinderten Kindern“ kann es sich im Kontext Contergan also nur um die Eltern der 2% vorgeburtlich geschädigten Kinder handeln. Diese 2% verringern sich wiederum dadurch, dass ein Teil dieser vorgeburtlichen Behinderungen durch Genschäden hervorgerufen werden, also nichts mit einer Substanz zu tun haben, die von außen auf den Embryo einwirkt. Wie hoch der Anteil der 2% vorgeburtlich geschädigten Neugeborenen ist, bei denen die Behinderung durch Alkohol.- und sonstigen Drogenmissbrauch zustande kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber nur diese Eltern würden für mich in den Kreis der potentiellen Fragesteller gehören.

Für wie wahrscheinlich hältst Du es, dass diese Eltern sich berechtigt sähen, uns eine solche Frage zu stellen?

Single Rose @-->---

Lasse es nicht zu, das man Dich lebt. Lebe selbst, erfahre, nimm wahr und lerne. Es ist Dein Leben und Du gehörst Dir. (I. S.)

In notwendigen Dingen Einheit, in zweifelhaften Freiheit, in allen aber Liebe. (Confessio Augustana)
05.06.07, 19:59:16

HeadSwitch

(Senior Member)

geändert von: HeadSwitch - 06.06.07, 09:25:00

Hi Singlerose,

ich denke, dass fast alle Eltern von schwerstbehinderten Neugeborenen kein Verständnis dafür haben, dass deren Steuergelder teilweise dafür genutzt werden, andere, weniger- oder gleichschwer behinderte Personen finanziell deutlich besser zustellen als dies bei ihren eigenen Kindern ist/sein wird!

Wie viele seit der Geburt schwerstbehinderte Menschen leben in Deutschland? Ich denke dass diese Zahl um ein vielfaches höher sein wird als die ca. 2400 in Deutschland lebenden Contergangeschädigten.

Du „spielst“ hier mit Prozenten rum, aber wie viel 100% sind, das verschweigst du. Es wäre sehr nett und auch sinnvoll wenn du diese Info nachreichen würdest, ansonsten kann man mit deinen %-Angaben garnichts anfangen.

Es genügt doch eigentlich wenn nur ein einziges Elternpaar diese unfaire Verteilung der/ihrer Steuergelder hinterfragt. Was antwortest du diesem betroffenen Elternpaar?
„Sorry, es sind einfach zuwenig Prozent der Neugeborenen schwerstbehindert……. “ verwirrt

Es geht doch hier nicht darum aus welchem Grund ein Kind schwerstbehindert ist, sondern DASS es schwerstbehindert ist und darum DASS mit Steuergeldern manche Behinderte deutlich besser gestellt werden als andere behinderte Kinder, obwohl diese zum Teil sogar "schwerere" Behinderungen haben als die „staatlich mehr unterstützen“.
Es geht um Fairness! Es ist völlig egal aus welchem Grund das Kind nun schwerstbehindert ist. Warum sollten diese Kinder nicht die gleichen "staatlichen" Chancen im ihrem Leben haben wie es contergangeschädigte Kinder haben/hatten? Diese Kinder können AUCH nichts für ihr körperliches Leiden!

Nebenbei eine kleine Prozent-Info:
Von den deutschen Bürgern sind 0,0029% contergangeschädigt.

Gruß
HeadSwitch

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Alle 30 Sekunden wird in China ein Kind mit Geburtsfehlern geboren
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06.06.07, 08:28:30

lia

(altmitglied+)

Lieber HS,
ich finde die Diskusion mit dir sehr anstrengend, was möchtest du? Absolute Gerechtigkeit herstellen durch negative Gerechtigkeit? Was wäre gewonnen? Würde es den Eltern von schwerstbehinderten Kindern besser gehen , wenn die Contis weniger bekommen würden? Und vielleicht tröstet dich das ja, was immer wir bekommen haben- unseren Schaden haben wir dadurch nicht annähernd begleichen können. lieber HS könnte es sein , das du in diesem Kreis vielleicht auch Gerechtigkeitsempfindungen verletzt? es muß ein Unterschied sein ob jemand seine Behinderung durch Fremdeinwirkung von Dritten erfährt oder es aufgrund eines schicksals zur einer Behinderung kommt. Wenn nicht würden wir in einem anderen Rechtssystem leben! Und es bleibt dabei du schmeißt alles in einem Topf und deshalb habe ich keine Lust mehr mit dir darüber zu diskutieren, denn das dikusionsniveau bewegt sich lieber unterhalb eines gewissen fachlichen Standarts, LG lia und bye bye never com back
06.06.07, 14:03:40

HeadSwitch

(Senior Member)

geändert von: HeadSwitch - 06.06.07, 15:43:03

Hi Lia,

Zitat von Lia:

ich finde die Diskusion mit dir sehr anstrengend



anstrengend, JA! Ich muss mich andauernd wiederholen…..

Zitat von Lia:

was möchtest du?


Zitat von HeadSwitch:

Ich möchte keinem etwas "wegnehmen"
Aber:
Ich möchte auch nicht, dass diese UN-Gleichbehandlung, was die Verteilung von Steuergeldern an Behinderte betrifft, noch weitere Ausmaße annimmt.



Zitat von Lia:

Was wäre gewonnen? Würde es den Eltern von schwerstbehinderten Kindern besser gehen , wenn die Contis weniger bekommen würden?



Zitat von HeadSwitch:

Ich möchte keinem etwas "wegnehmen"

Warum sollten diese Kinder nicht die gleichen "staatlichen" Chancen im ihrem Leben haben wie es contergangeschädigte Kinder haben/hatten?



Zitat von Lia:

es muß ein Unterschied sein ob jemand seine Behinderung durch Fremdeinwirkung von Dritten erfährt oder es aufgrund eines schicksals zur einer Behinderung kommt.



Zitat von HeadSwitch:

Muessen nun alle Unfallopfer von damals heute von Vater Staat ( also Steuergelder ) mehr Geld bekommen bzw. Nachzahlungen erhalten weil damals die Gerichte ihnen "zuwenig" zugesprochen haben? Ich denke: NEIN



Zitat von Lia:


... habe ich keine Lust mehr mit dir darüber zu diskutieren, denn das dikusionsniveau bewegt sich lieber unterhalb eines gewissen fachlichen Standarts



Zitat von HeadSwitch:

Wir dürfen hier absolut verschiedener Meinungen sein.. Ich zwinge keinem meine Sichtweise auf.. nur verbergen werde ich sie nicht.



Tut mir leid lia, dass ich Deinem Standart nicht entsprechen kann, aber immerhin hat dich deine Unlust veranlasst ein Posting zu verfassen…… auch wenn die Fragen selbst schon beantwortet waren.

Was zum Geier bewegt dich dazu, mir zu unterstellen, ich wolle Contergangeschädigten etwas wegnehmen... und das obwohl ich dies doch ausdrücklich VERNEINT habe verwirrt

Mit freundlichen Grüßen
HeadSwitch


Zitat von HeadSwitch:

Dies soll nun aber nicht heißen, dass es keine Contergangeschädigten gibt, bei denen eine höhere staatliche finanzielle Unterschützung von Nöten sei; Nur pauschal ist dies eben nicht bei allen notwendig…


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06.06.07, 14:54:40

SingleRose

(altmitglied+)

geändert von: SingleRose - 06.06.07, 16:06:08

Zitat von HeadSwitch:

Warum sollten diese Kinder nicht die gleichen "staatlichen" Chancen im ihrem Leben haben wie es contergangeschädigte Kinder haben/hatten?


Hallo Headswitch,

haben sie das nicht? Ich bin immer davon ausgegangen, das diese Kinder an Frühförderprogrammen teilnehmen können. Das für sie auch die Hilfe in besonderen Lebenslagen beansprucht werden kann, so wie wir das später konnten. Das für sie Hilfsmittel beantragt werden können.

Single Rose @-->---

P.S.: Contergangeschädigte KINDER gibt es in unserem Land nicht mehr. zwinker

Lasse es nicht zu, das man Dich lebt. Lebe selbst, erfahre, nimm wahr und lerne. Es ist Dein Leben und Du gehörst Dir. (I. S.)

In notwendigen Dingen Einheit, in zweifelhaften Freiheit, in allen aber Liebe. (Confessio Augustana)
06.06.07, 16:05:23

HeadSwitch

(Senior Member)

geändert von: HeadSwitch - 06.06.07, 17:26:32

Hi singlerose,

erstmal vielen Dank für die von Dir nachgereichten Zahlen, damit kann man dein Posting von vorhin besser verstehen/beurteilen ironie



Zitat von singleRose:

haben sie das nicht?


Wie hat mir ein beamteter Sacharbeiter mal gesagt... "Jaja, der ConterganAdel"

Ich persönlich wüsste nicht, dass jedem behinderten Neugeborenen eine staatliche, lebenslängliche, einkommensunabhängige und auf andere Sozialleistungen nichtanrechenbare Zusatz-Rente zusteht. ( Zahlen hierzu findest du in diesem Thread )
Welche staatliche Leistungen bekommen denn Contergangeschädigte nicht, die anderen ähnlich Behinderten zusteht?

Die meisten der heute schwerstbehindeten Neugeborenen werden später lediglich von Harz IV leben müssen und zwar ohne diese rein staatlich finanzierte Zusatzrente.
Diese Kinder werden/wurden geboren um ganz hinten in unserer Gesellschaft zu leben.. von Geburt an chancenlos!
Ist es für dich nicht ok dass man sich für eine Gleichbehandlung "Benachteiligter" einsetzt, darüber laut nachdenkt bzw. seine Meinung dazu äussert?

Aber du kanntest die Antwort auf diese Frage doch schon...
du wartest doch etwa nicht auf eine vorschnelle unüberlegte bzw. falsch formulierte Antwort von mir um dann.. aergern



Gruß
HeadSwitch

Zitat von HeadSwitch:

Dies soll nun aber nicht heißen, dass es keine Contergangeschädigten gibt, bei denen eine höhere staatliche finanzielle Unterschützung von Nöten sei; Nur pauschal ist dies eben nicht bei allen notwendig…

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06.06.07, 16:52:36

Schippche

(Senior Member)

Herrje, Headswitch verwirrt

Ich finde, daß neugeborene, schwerbehinderte Kinder heutzutage sogar besser und differenzierter gefördert werden als wir Contergangeschädigte damals. Frühförderung war damals bei uns noch Neuland, wenn es sie überhaupt gab. Diese Eltern haben meiner Meinung nach keinen Grund sich zu beklagen, schon gar nicht bei uns. In der Einkommensteuererklärung können sie sehr wohl einen Teil des Mehraufwandes für ihr behindertes Kind absetzen und bekommen das Pflegegeld ---> alles aus Steuern und Beiträgen, die jeder Berufstätige, darunter sind auch etliche Contis, einbezahlt hat.
Falls die Kinder durch Fremdeinwirkung Dritter geschädigt wurden, haben sie und ihre Eltern auch Anspruch auf Enschädigung und Schmerzensgeld.
Aber dafür müssen sie halt kämpfen, wie das unsere Eltern damals auch getan haben. Wo also liegt jetzt der Unterschied?

Zitat:
Dies soll nun aber nicht heißen, dass es keine Contergangeschädigten gibt, bei denen eine höhere staatliche finanzielle Unterschützung von Nöten sei; Nur pauschal ist dies eben nicht bei allen notwendig…


Das wird ja auch nicht gemacht, die Conterganrente ist nach Schädigungsgrad gestaffelt.

Zitat:
Ich persönlich wüsste nicht, dass jedem behinderten Neugeborenen eine staatliche, lebenslängliche, einkommensunabhängige und auf andere Sozialleistungen nichtanrechenbare Zusatz-Rente zusteht. ( Zahlen hierzu findest du in diesem Thread


Ich glaube, in der DDR war das damals üblich. Die Folge war aber, daß Behinderte "drüben" erst gar keinen Arbeitsplatz bekommen haben. Sie waren ja versorgt....


Angela

Nichts existiert, das von Dauer ist. Das einzig dauerhafte ist die Veränderung. (Buddha)
06.06.07, 17:49:22

HeadSwitch

(Senior Member)

geändert von: HeadSwitch - 06.06.07, 19:08:09

Hi Angela,

Zitat von Schippche:

Ich finde, daß neugeborene, schwerbehinderte Kinder heutzutage sogar besser und differenzierter gefördert werden als wir Contergangeschädigte damals.
Frühförderung war damals bei uns noch Neuland, wenn es sie überhaupt gab.


Das ist korrekt, die Frühförderung ist heute natürlich besser, das ist das Ergebnis unserer medizinischen Entwicklung. Also konnte man damals gar nicht besser….Das hat nichts mit Ungleichbehandlung zu tun, oder?

Zitat von Schippche:

Diese Eltern haben meiner Meinung nach keinen Grund sich zu beklagen, schon gar nicht bei uns.


Richtig, der Staat zahlt, und der Staat ist zuständig! Trotzdem darf man dies doch in einem Forum unter Nachdenkliches posten, oder?


Zitat von Schippche:

In der Einkommensteuererklärung können sie sehr wohl einen Teil des Mehraufwandes für ihr behindertes Kind absetzen und bekommen das Pflegegeld ---> alles aus Steuern und Beiträgen, die jeder Berufstätige, darunter sind auch etliche Contis, einbezahlt hat.



All dies steht/stand auch den Contergangeschädigten bzw. deren Eltern zu, und deren Rente wird auch von einigen Behinderten (Nichtconterganer) gezahlt….

Zitat von Schippche:

Falls die Kinder durch Fremdeinwirkung Dritter geschädigt wurden, haben sie und ihre Eltern auch Anspruch auf Enschädigung und Schmerzensgeld.



Richtig. Die Adresse des Dritten, was Contergan betrifft, kennst du doch! Es ist nicht der Steuerzahler!

Zitat von Schippche:

Aber dafür müssen sie halt kämpfen, wie das unsere Eltern damals auch getan haben. Wo also liegt jetzt der Unterschied?


Kein Unterschied! aber es wird legitim sein, dass wenn diese unfaire Verteilung der Steuergelder noch weitere Ausmaße annimmt, genau dies zum Anlass zunehmen, um auf diesen Missstand öffentlich hinzuweisen. Nicht "wegnehmen" sondern "nicht noch unfairer" als es schon ist. Eine Gleichstellung soll her, mehr nicht. Hast du persönlich etwas dagegen?

Zitat von Schippche:

Ich glaube, in der DDR war das damals üblich. Die Folge war aber, daß Behinderte "drüben" erst gar keinen Arbeitsplatz bekommen haben. Sie waren ja versorgt....


Die DDR und deren System ist Vergangenheit... ist nicht das Maßgebende und sollte uns bei dieser Diskussion nicht interessieren; aber die Info ist trotzdem interessant, ich wusste dies bis dato nicht.

Wieso Herrje Headswitch?? Man spricht mich hier persönlich an, warum sollte ich dann nicht antworten bzw. meine Sichtweise der Dinge kundtun? Ich antworte meist auf an mich gerichtete Fragen, Andere dagegen meist nicht ;-) ( ich meine nun nicht dich, Angela )
Meine Antworten waren doch sachlich, wenn auch nicht für alle nachvollziehbar.. muss doch auch nicht jeder verstehen.. erklärt hab' ich's.. mehr kann ich nun auch nicht mehr tun.

Gruß
HeadSwitch

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06.06.07, 18:09:05

SingleRose

(altmitglied+)

Hallo Headswitch,

Zitat von HeadSwitch:
Hi singlerose,
erstmal vielen Dank für die von Dir nachgereichten Zahlen, damit kann man dein Posting von vorhin besser verstehen/beurteilen


Wenn 2% der Neugeborenen mit einem vorgeburtlichen Schaden auf die Welt kommen, dann werden 2 von 100 Kindern mit einem vorgeburtlichen Schaden geboren. Die Zahl der vorgeburtlich geschädigten Kinder steigt proportional zu den Geburten. Und nun beantworte Du bitte meine Frage.

Zitat von HeadSwitch:
Wie hat mir ein beamteter Sacharbeiter mal gesagt... "Jaja, der ConterganAdel"
Ich persönlich wüsste nicht, dass jedem behinderten Neugeborenen eine staatliche, lebenslängliche, einkommensunabhängige und auf andere Sozialleistungen nichtanrechenbare Zusatz-Rente zusteht. ( Zahlen hierzu findest du in diesem Thread )


Die Rente von Contergangeschädigten wird aus einer Stiftung heraus gezahlt. Wie einige andere Entschädigungsleistungen darf sie bei Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Sie ist somit nicht die einzige Entschädigungsleistung, die bei Sozialleistungen anrechnungsfrei bleibt. Solltest Du hierzu nähere Informationen wünschen, empfehle ich Dir einen Besuch in z.B. einer Stadtbibliothek. Dort solltest Du Dir die Kommentare zum SGB II und dem SGB XII vorknöpfen. Unter z.B. dem Stichwort Schmerzensgeld wirst Du weiteres finden.

"Jedem" behinderten Neugeborenen steht sicherlich nicht eine "lebenslängliche, einkommensunabhängige und auf andere Sozialleistungen nichtanrechenbare Zusatz-Rente" zu. Vermutlich schon gar nicht den 2% vorgeburtlich geschädigten (auf die bezogen unsere Diskussion bitte auch abgestellt sein sollte). Uns hat es auch nicht "zugestanden". Unsere Eltern haben es für uns erkämpft. Dabei herausgekommen ist die Stiftung. Glaubst Du, unsere Eltern hatten wirklich die Wahl zu sagen "Das soll aber die Fa. Grünenthal zahlen!"?


Zitat von HeadSwitch:
Die meisten der heute schwerstbehindeten Neugeborenen werden später lediglich von Harz IV leben müssen ...


Ist ein Mensch schwerstbehindert und kann dem Arbeitsmarkt aufgrund seiner Behinderung nicht zur Verfügung stehen, so kann er Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Da ist ein Unterschied zu Hartz IV. Entdecke ihn selbst.

Zitat von HeadSwitch:
Diese Kinder werden/wurden geboren um ganz hinten in unserer Gesellschaft zu leben. von Geburt an chancenlos!


Das dachte man von uns auch.

Zitat von HeadSwitch:
Ist es für dich nicht ok dass man sich für eine Gleichbehandlung "Benachteiligter" einsetzt, darüber laut nachdenkt bzw. seine Meinung dazu äussert?


Natürlich ist das ok. Wie kommst Du auf die Idee, dass ich es als nicht ok ansehe?

Zitat von HeadSwitch:
Aber du kanntest die Antwort auf diese Frage doch schon...
du wartest doch etwa nicht auf eine vorschnelle unüberlegte bzw. falsch formulierte Antwort von mir um dann.. aergern ?


Meinst??? lachen

Single Rose @-->---

Lasse es nicht zu, das man Dich lebt. Lebe selbst, erfahre, nimm wahr und lerne. Es ist Dein Leben und Du gehörst Dir. (I. S.)

In notwendigen Dingen Einheit, in zweifelhaften Freiheit, in allen aber Liebe. (Confessio Augustana)
06.06.07, 20:14:53

HeadSwitch

(Senior Member)

geändert von: HeadSwitch - 06.06.07, 22:13:32

Zitat von SingleRose:


Wenn 2% der Neugeborenen mit einem vorgeburtlichen Schaden auf die Welt kommen, dann werden 2 von 100 Kindern mit einem vorgeburtlichen Schaden geboren. Die Zahl der vorgeburtlich geschädigten Kinder steigt proportional zu den Geburten. Und nun beantworte Du bitte meine Frage.


2% von was? wieviele behinderte Neugeborene gibt es denn jährlich? Mit dieser Zahl könnte man dann mit dem Rechnen beginnen.. Ohne diese Zahl ist es unmöglich!!!
Nur so kann ich dieZahl der Contergangeschädigten mit der der bei Geburt Behinderten vergleichen!!!

Es ist doch so, dass 2% von 1.000.000 nicht gleich mit 2% von 120 sind!
Also lass mal Zahlen rüberwachsen, mathematisch komme ich dann sehr gut alleine zurecht! Prozentrechnung geht gerade noch so...
Zitat von SingleRose:

Bei dem in Deiner Frage umrissenen Personenkreis „Eltern von Neugeboren schwerstbehinderten Kindern“ kann es sich im Kontext Contergan also nur um die Eltern der 2% vorgeburtlich geschädigten Kinder handeln.


nur 2%... soso und wieviel sind nun "deine 2%" 10.000 oder 100.000 seit 1960? oder wieviel sind "nur 2%"???????????????
ich vermute sogar fast, dass die "NUR 2%" mehr sind wie die Anzahl der contergangeschädigten Deutschen. Soviel können dann doch "nur 2%" sein......... aber du lieferst und ja noch die Zahlen aergern eine Quellenangabe zu deinen %-Angaben wären auch sehr dienlich, da weiss man gleich das man sichs nicht aus den Fingern gesaugt hat.. macht einen einfach glaubwürdiger ;-)
Ich beantworte deine Frage trotzdem...
Deine Frage:
Für wie wahrscheinlich hältst Du es, dass diese Eltern sich berechtigt sähen, uns eine solche Frage zu stellen?
Meine Antwort:
Berechtigt diese Frage zu stellen sind alle Eltern von schwerstbehinderten Neugeboren.

Was ich für wie wahrscheinlich halte ist doch nicht die Sache, es geht darum was Fakt ist! Es ist eine unfaire Verteilung von Steuergeldern! Ich habe aber doch im Antwortposting schon geschrieben dass die Ursache der Behinderung von Neugeborenen völlig unwichtig ist! Also ist deine Prozentspielerei völlig uninteressant und lenkt nur vom Eigentlichen ab. Steckt da Absicht dahinter?

Was hast du eigentlich dagegen dass diese Kinder finanziell mit Contergangeschädigten gleichgestellt werden? Wo ist dein Problem? Ist es fair einem Behinderten Steuergelder zu geben und dem anderen eventuell sogar schwerer Behinderten diese nicht zu geben?

...und ich wiederhole mich mal wieder weil nötig:

Meine Antworten waren doch sachlich, wenn auch nicht für alle nachvollziehbar.. muss doch auch nicht jeder verstehen.. erklärt hab' ich's.. mehr kann ich nun auch nicht mehr tun.

SingleRose, Du darfst ruhig denken das die Steuergelder in diesem Fall fair verteilt sind, es sei dir erlaubt, genauso wie es hoffentlich mir erlaubt sein wird, dass ich denke es wird in diesem Fall unfair verteilt.

Aber die fehlende Zahl(en) darfst du mir trotzdem gerne nachreichen, denn ich liebe Zahlen über alles... ;-)

Achja. fast hätte ich es vergessen:
Zitat von SingleRose:

Ist ein Mensch schwerstbehindert und kann dem Arbeitsmarkt aufgrund seiner Behinderung nicht zur Verfügung stehen, so kann er Leistungen nach dem SGB XII beantragen. Da ist ein Unterschied zu Hartz IV. Entdecke ihn selbst.

Richtig, und für einen in diesem Fall Contergangeschädigten stehen zusätzlich zu diesen Leistungen diese staatlich finanzierte Rente zur Verfügung.. eben deutlich mehr wie dem Nicht-Conterganer.

Gruß
HeadSwitch







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06.06.07, 21:07:07
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