Seite 2571, 
Bundeshaushaltsgesetz 2016
Quelle: 
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/Bundeshaushalt_2016/2016_01_01_HH2016_download.pdf?__blob=publicationFile&v=4
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685 01 - 235 Zuweisung an die Conterganstiftung für behinderte Menschen
 
Verpflichtungsermächtigung .......................................................... 3 000 T €  
(300 Mio.)
 
davon fällig:
 
im Haushaltsjahr 
2017 bis zu .........................................................1 500 T € 
(150 Mio.)
 
im Haushaltsjahr 
2018 bis zu ........................................................ 1 500 T € 
(150 Mio.) 
 
im Haushaltsjahr 
2019 bis zu ...........................................................    500 T € 
( 50 Mio.)
 
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Bereits 5 Mio. € in 2017 und in 2018 weniger im Haushalt der Stiftung anzusetzen, ist ebenso bemerkenswert wie die 50 Mio. € in 2019. 
- In 2014, 2015 und 2016 waren es noch jeweils 
155 Mio. €.
Wenn die in 2017 und 2018 eingesparten Beträge (bei anhaltend restriktiver Handhabung der Spezifischen Bedarfe, etc.) dann in 2019 
zu den 50 Mio. € wieder hinzu kommen, dürfte dies vornehmlich dem Blick auf die 55-Jahre-Regelung 
(Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes bei Kapitalisierungen - 
der Höhepunkt wird in diesem Jahr überschritten, da die meisten von uns dann 55 und älter sind), und der Anzahl 
der verstorbenen Mitgeschädigten, geschuldet sein. - 
Es scheint kalt vom zuständigen Referat im BMFSFJ bis hin zu nachgeordneten Ebenen der Stiftung geworden zu sein.